Wieder einmal kämpfen – und zwar für alle, statt für wenige!

Von SP Sissach, 1. September 2017

Sie waren schön, die Sommerferien. Herrlich, fernab von jeglicher Erreichbarkeit («Flugmodus» einschalten!) mit der Familie ein paar unbeschwerte Tage geniessen zu können. Gut, bei der Rückkehr wird man mit gefühlten 1’000 Emails im Posteingang bestraft – egal. Und doch: nach sechs Wochen, in denen die Kinder schulfrei hatten, kann ich einem geregelten (Schul-)Alltag durchaus auch gute Seiten abgewinnen.

Kaum etwas durchgeatmet, geht der Abstimmungskampf für eine sehr wichtige Vorlage los. Nebst vier kantonalen Vorlagen stehen am 24. September drei nationale Vorlagen zur Abstimmung. Zwei davon hängen zusammen und betreffen unsere Altersvorsorge. Bei einer geht es um die Erhöhung der Mehrwertsteuer, ohne welche die Sicherung unserer AHV nicht gewährleistet ist. Die andere betrifft die Revision der AHV.

Warum braucht es diese Revision? Weil demografische, wirtschaftliche und gesellschaftliche, Veränderungen sie notwendig machen. Wir werden immer älter. Die Verzinsung des Kapitals wirft keine hohen Gewinne mehr ab, im Gegenteil. Aus diesen Gründen fehlt Geld in der Kasse.

Die Revision ist also dringend nötig, damit die Finanzierung der Altersvorsorge für die nächsten Jahre gesichert ist. Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist dabei ganz sicher ein Nachteil. ABER: eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen wird es sowieso geben (müssen), auch wenn das Volk der Vorlage nicht zustimmen würde. Die Revision hat dem einen grossen Nachteil mehrere Vorteile gegenüber: erstmals seit 42 Jahren werden die Renten real erhöht und zwar um Fr.70.— pro Monat. Diese Erhöhung der AHV-Renten ist vor allem für uns Frauen wichtig! So lebt heute eine halbe Million der erwerbstätigen Frauen nach der Pensionierung allein von der AHV und hat keine Pensionskassen-Rente. Damit komme ich zu einem weiteren Vorteil hauptsächlich für uns Frauen. Neu wird Teilzeitarbeit in der Pensionskasse bereits ab einem jährlichen Einkommen von Fr. 21’150.— versichert. Dies ist deutlich tiefer als heute. Ich kann also auch mit einem relativ kleinen Teilzeitpensum Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Ein weiteres Plus: ältere Arbeitnehmende werden bei Stellenverlust vor der Pensionierung (ab 58) nicht mehr wie heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen. Auch wenn sie keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, muss ihnen künftig die letzte Pensionskasse eine Rente bezahlen. Die Zeiten sind damit vorbei, wo die Betroffenen gezwungen werden das Kapital zu beziehen und es oft gar bereits vor dem Pensionsalter anzuzapfen.

In der Gesamtbilanz überwiegen die Vorteile der Revision deutlich! Die Annahme der Vorlage ist eine Stärkung unserer Altersvorsorge. Für alle, vor allem für tiefe und mittlere Einkommen. Eine bessere Gelegenheit dafür wird es nicht mehr geben! Deshalb unbedingt: 2 x JA zur Altersvorsorge!

Sandra Strüby-Schaub, Landrätin, Buckten

http://sichere-renten-ja.ch