Abstimmung zur Teilrevision Sozialhilfegesetz vom 15. Mai 2022
Von SP Sissach u. U., 1. Mai 2022
Keine weiteren Kürzungen für Armutsbetroffene! Wussten Sie, dass im Kanton Basel-Landschaft der Grundbedarf einer Person, die Sozialhilfe benötigt, zu tief angesetzt ist? Die geltenden Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) empfiehlt einen Grundbedarf von Fr. 1’006.- pro Monat für eine Einzelperson. Das muss unter anderem für folgende Dinge reichen: Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung und Schuhe,… Artikel ansehen
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