Verhältnismässigkeit und Konsequenz

Von SP Sissach, 19. Oktober 2017

 

Die letzte Landratssitzung dauerte für mich persönlich leider nur einen halben Tag. Am Nachmittag stand ein trauriger Anlass auf meinem Programm – einer, an welchem man nachdenklich wird und sich auch fragt, wie wichtig denn manche Dinge in unserem täglichen Leben, über die wir uns vielleicht ärgern, tatsächlich sind.

Für jemanden war das erste Traktandum, welches wir im Rat behandelten, sehr wichtig. Es ging um die Nichterteilung des Kantonsbürgerrechts. Vorweg eine Erklärung: die Petitionskommission, welcher ich angehöre, behandelt unter anderem Einbürgerungen. Nachdem die Gesuchsteller auf Gemeinde- und Kantonsebene alle Bedingungen erfüllen, darf die Petitionskommission der Einbürgerung zustimmen oder dagegen stimmen. Eines ist allen Gesuchen gleich: sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, sonst würden sie nicht bis in unsere Kommission und in den Landrat kommen. Nun hatte im vorliegenden Fall der Gesuchsteller nach Einreichung des Gesuches einen Unfall. Eine Anmerkung: ich schreibe hier nichts, was die Zuhörer online oder auf der Tribüne nicht hätten hören können. Dieser Unfall hatte also einen Eintrag im Strafregister zur Folge und das Gesuch entsprach nicht mehr den Vorschriften. Der Mann und sein Sohn müssen also wieder 10 (!!) Jahre warten, bis sie ein Gesuch stellen können. 10 Jahre wegen eines Verkehrsdeliktes? Dass das Gesuch nicht zurückgezogen wurde mit dem Risiko, dass der Gesuchsteller die Gebühr trotzdem bezahlen muss, zeugt für mich davon, wie wichtig es ihnen ist, Schweizer zu werden. Die Mehrheit des Landrats hat der Nichterteilung zugestimmt. Mit der Begründung, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Einbürgerung nicht eingehalten sind. Das stimmt natürlich. Von mir aus gesehen ist es aber völlig unverhältnismässig, in einem solchen Fall das Kantonsbürgerrecht nicht zu erteilen. Es sind keine Personen zu Schaden gekommen, der Mann hat den Unfall der Polizei gemeldet. Und von wegen gesetzlichen Vorschriften: alle Gesuche entsprechen immer dem Gesetz. Wieso stimmen denn immer einige der Ratsrechten gegen die Einbürgerungen? Jedes Mal, bei allen Einbürgerungen? Das ist absolut fehlende Konsequenz und für mich total unverständlich!

Sehr unverständlich ist für mich nach wie vor auch die beabsichtigte Stilllegung des Läufelfingerlis. Dagegen wehren wir uns! Kämpfen Sie mit uns gegen den ÖV-Abbau in den Randregionen!

Sandra Strüby-Schaub, Landrätin SP, Buckten