Gedanken zum neuen Amt als Gemeindepräsidentin

Von SP Sissach, 9. August 2018

Vor einem Monat habe ich mein Amt als Gemeindepräsidentin angetreten. Ich bin sehr gespannt, was alles auf mich zukommt, und freue mich auf die neue Herausforderung. Am 21. August erhält der Gemeinderat Besuch vom Regierungsrat. So haben wir vom Gemeinderat aus die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit dem Kanton zu fördern und zu stärken und gleichzeitig Themen anzusprechen, die für kleine Gemeinden wichtig sind.

Mich persönlich beschäftigt das Thema Sozialhilfe seit Jahren. Ich bin seit über sechs Jahren im Gemeinderat und bald dreizehn Jahre in der Sozialhilfebehörde und vertrete nach wie vor die Meinung, dass die Gemeinden auch in diesem Bereich zusammenarbeiten und einen professionellen Sozialdienst gründen sollten. Das Thema Zusammenarbeit im Bereich Sozialhilfe im Homburgertal wurde immer wieder aufgegriffen, aber nie weiterverfolgt, obwohl es sich beim Vollzug des Sozialhilfegesetzes um ein komplexes Thema handelt. Sozialhilfeanträge werden von Menschen gestellt, die sich in finanzieller Not oder in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Oft haben die betroffenen Personen ihre Stelle verloren, sind gesundheitlich angeschlagen, erhalten keine IV-Rente oder keine Arbeitslosentaggelder mehr. Die Sozialhilfebehörde muss nach dem Grundsatz der Subsidiarität prüfen, ob jemand anspruchsberechtigt ist, das heisst, ob andere Stellen zahlen müssen und welche anderen Möglichkeiten es gibt. Wir auf dem «Wytschbrg» haben schon lange externe Fachpersonen (Sozialarbeiter, Adlatus etc.) hinzugezogen, weil uns bewusst ist, dass wir fachlich nicht in der Lage sind, bedürftige Personen professionell zu beraten. Dadurch haben wir auch schon viel Geld gespart, weil es den Fachpersonen gelungen ist, Verfügungen der IV und des RAV zu überprüfen und anzufechten, Personen wieder in die Arbeitswelt zu integrieren oder sie bei der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu stärken. Ich bezweifle hingegen, dass eine direkte Beratung durch Sozialhilfebehördenmitglieder diesem Anspruch in gleichem Mass genügen kann.

Behördenmitglieder haben einen anderen Fokus als beratende Personen. Diese versuchen, eine Beziehung zur hilfsbedürftigen Person aufzubauen, mit ihr Lösungen zu suchen und die betroffene Person zu unterstützen. Eine Behörde hat die Aufgabe, das Gesetz zu vollziehen und je nach Situation den Grundbedarf zu kürzen. Aus meiner Sicht hat eine Behörde, die Entscheide fällt, eine andere Rolle als eine Person, die neutral berät. Eines meiner Ziele ist es, auch im Bereich Sozialhilfe die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden anzustreben, um den Bedürfnissen der betroffenen Personen wirklich gerecht zu werden und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu fördern. In anderen Bereichen wie Feuerwehr, Bildung, Wasserversorgung, Forst etc. funktioniert die Zusammenarbeit bereits gut. Andere Gemeinden haben sich bereits zu einem Verbund zusammengeschlossen (zum Beispiel Regionale Sozialhilfebehörde Hinteres Frenkental) und haben professionelle Sozialdienste.

Caroline Zürcher, Gemeindepräsidentin Wittinsburg, SP