Das Kantonale Integrationsprogramm KIP
Von SP Sissach, 1. November 2021
Als ich Ende der 1980er-Jahre bei einer Gemeinde meine Lehre absolvierte, kamen sich zweimal im Jahr die «Saisonniers» an- resp. abmelden. Das Saisonnierstatut von 1934 regelte die Vergabe von Kurzaufenthaltsbewilligungen für ausländische Arbeiter in der Schweiz bis 2002. Menschen aus dem Ausland durften demnach für ein paar Monate zu Erwerbszwecken in die Schweiz einreisen. Ihre Familien mussten zu Hause bleiben. Diese familien- wenn nicht menschenverachtende Regelung führte dazu, dass viele Frauen und Kinder «versteckt» in der Schweiz lebten. Eine unhaltbare Situation.
Worauf ich hinauswill: auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland ist die Schweiz nach wie vor angewiesen. Ohne diese würden einige Teile unsere Wirtschaft gar nicht funktionieren. Für Zuzügerinnen und Zuzüger ist es wichtig, sich in unserem Kanton zu integrieren und sich hier wohlzufühlen. Nebst vielen anderen Bedingungen, die dazu nötig sind, gibt es Unterstützung vom Kanton: dazu ist seit 2014 das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) in Kraft. Sämtliche Kantone in der Schweiz sind mit einem solchen Integrationsprogramm verpflichtet, die ausländische Bevölkerung bei der Integration zu unterstützen. Regelmässig werden die Programme und Projekte auf deren Wirkung und Nutzen überprüft und dem Landrat zur Beratung und Kostengutsprache vorgelegt.
Am 28. November stimmen wir über das KIP ab. Weshalb kommt es dieses Mal zu einer Abstimmung darüber? Am 20. Mai dieses Jahres hat der Landrat der Ausgabenbewilligung für das KIP über Fr. 1’498’188 für die Jahre 2022-2023 mit 61 zu 22 Stimmen zugestimmt. Dagegen hat die SVP das Referendum ergriffen.
Das KIP finanziert unter anderem spezifische Integrationsmassnahmen und -projekte in insgesamt acht Förderbereichen mit. Die Förderbereiche sind in die drei Hauptthemen «Ankommen», «Leben» und «Begegnen» eingeteilt. Das Gesamtbudget umfasst Fr. 3’457’000.- und wird zur Hälfte vom Bund übernommen. Würde das KIP abgelehnt, so entfielen diese Bundesgelder und viele der bewährten Programme wären akut gefährdet. Integrationsmassnahmen sind alles andere als nutzlos, wie von den Gegnern behauptet wird, sondern eine sinnvolle und nötige Hilfe bei der Integration in unserem Kanton. Der Kanton und die Gemeinden hätten bei einem Nein die Kosten selbst zu tragen, da nicht auf ein Integrationsprogramm verzichtet werden kann. Für ein gelingendes Miteinander braucht es nicht nur die Bereitschaft der Zuzügerinnen und Zuzüger sondern auch die Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Alltags. Mehr als 30% der finanziellen Mittel werden zur Förderung der Spracherlernung eingesetzt. Integration umfasst aber weit mehr als das Erlernen der Sprache. Nur eine gelungene Integration kann zur Chancengleichheit beitragen und ein gutes Miteinander möglich gemacht werden.
Das KIP wird vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden sowie den Parteien SP, CVP, EVP, Grüne und GLP unterstützt. Auch ich empfehle Ihnen aus Überzeugung ein JA zum KIP.
Sandra Strüby-Schaub, Landrätin SP, Buckten
Dieser Artikel erschien als „Carte Blanche“ am 28. Oktober 2021 in der Volksstimme.